Unter diesem Titel bespricht RA Schäfer-Newiger aus unserer Kanzlei ein Urteil mit Seltenheitswert im neuen „inbrief”, dem Organ des Berufsverbandes Deutscher Markt- und Sozialforscher. Wir stellen Ihnen diese am 14. Oktober 2004 an dieser Stelle berichtet, auch mit einem Link auf dieses Urteil, Amtsgericht Leipzig vom 16.September 2004. Die von uns vorangestellten Leitsätze fassen das Urteil zusammen.
RA Schäfer-Newiger bezieht die gesamte bisherige Rechtsprechung mit ein. Über diese Rechtsprechung wurde bislang in Fachzeitschriften nur nebenbei von uns berichtet. Veröffentlicht wurden diese Entscheidungen nie. Dass es über Jahrzehnte hinweg erst vier Urteile insgesamt gibt, deutet darauf hin, dass die Interviewer- und Interviewkontrolle gut, schnell und bei den Interviewern überzeugend wirkt. Die Institute führen zu jeder Umfrage umfassende Kontrollen durch und melden - datenschutzrechtlich zulässig - einer zentralen Stelle auffällig werdende Interviewer.