OLG Oldenburg Beschluss vom 26.9.2018 Az. 3 W 71/18. Über dieses Urteil wird zur Zeit berichtet. Bekannt gegeben wurde es von der Pressestelle des OLG Oldenburg, Bettina von Teichmann und Logischen am 13.11.2018. Das Urteil ist nach wie vor höchst aktuell.

Rechtlich führt die Pressemitteilung aus

Nach §§ 2268, 2077 BGB ist ein gemeinschaftliches Testament unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Die Tatsache, dass der Ehemann sich zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt hat, lässt seine ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht entfallen. Es müsse vielmehr klargestellt werden, dass die Ehe Bestand haben solle, zumal im vorliegenden Fall die Eheleute bereits mehr als drei Jahre getrennt lebten. In so einem Fall wird vom Gesetz vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist (§ 1566 BGB).

Es liegt auch keine Ausnahme nach § 2268 Abs. 2 BGB vor, wonach ein gemeinsames Testament auch im Scheidungsfall gültig bleibt, wenn anzunehmen ist, dass die Eheleute dies beim Abfassen des Testaments so festlegen wollen. Eine solche Absicht kann im entschiedenen Fall nicht festgestellt werden.

Die Vorgeschichte, wie die Pressestelle sie schildert

Die Eheleute hatten im Jahr 2012 ein Berliner Testament verfasst. Ein Jahr später trennten sie sich und der Ehemann verfasste ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin einsetzte. Die Ehefrau solle nichts bekommen, so heißt es explizit in diesem Testament.

Die Ehefrau reichte später die Scheidung ein. Vor Gericht stimmte der Ehemann der Scheidung zu. Die Eheleute einigten sich aber darauf, das Scheidungsverfahren auszusetzen und im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal zu prüfen, ob sie die Ehe „eventuell“ nicht doch fortführen wollten. Kurz darauf verstarb der Ehemann.

Die Ehefrau und die Adoptivtochter stritten um das Erbe. 

 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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