Berufungsgericht Washington Entscheidung vom 4.4.2023, Bericht von beck-aktuell am 5.4.2023. Das Gericht hat zugunsten des Trompeters Charles Bertini entschieden, der seit 1985 die Marke „Apple Jazz” für Live Auftritte verwendet.

Zur Vorgeschichte, wie sie beck-aktuell berichtet

Die Beatles nutzten 1968 das Londoner Unternehmen Apple Corps für Geschäfte rund um ihre Musik. Zehn Jahre später verklagte Apple Corps die von Steve Jobs und Steve Wozniak frisch gegründete Firma Apple Computer mit dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung. Der Streit wurde in den 1980er Jahren mit einem Deal beigelegt: Apple Computer hält sich aus dem Musikgeschäft heraus, Apple Corps aus der Computer-Branche.

Als der Apple-Konzern die Download-Plattform iTunes startete, warf Apple Corps der Gegenseite Vertragsbruch vor, verlor aber vor Gericht. Danach kaufte Jobs der Beatles-Firma 2007 ihre gesamten Markenrechte auf den Namen Apple ab. Dadurch kann Apple nun darauf verweisen, Inhaber einer seit 1968 im Musikgeschäft genutzten Marke zu sein – der grüne Apfel von Apple Corps findet sich etwa auf Schallplatten und CDs der Beatles. Im Streit mit Bertini konnte sich Apple in erster Instanz mit dem Argument einer früheren Verwendung in erster Instanz durchsetzen.

Rechtlich

Das Berufungsgericht Washington überlegte dagegen nun: Der Konzern hatte die Marke Apple Music zwar unter anderem auch für Live-Auftritte angemeldet. Das sei aber, so das Berufungsgericht, etwas anderes als die Nutzung der Apple-Marke durch die Beatles für Musik-Aufnahmen. Es lehnte die Registrierung von Apple Music ab. Ob Apple dagegen in Berufung gehen und vor das Oberste Gericht der USA ziehen will, war zunächst unklar. Bertini vertreibt seit Mitte der 1990er Jahre unter dem Namen Apple Jazz auch aufgezeichnete Musik seiner Musikfirma. Den Streaming-Dienst Apple Music startete der Konzern im Juni 2015.

Anmerkung

Da soll mal einer sagen, Markenrecht sei einfach und wirtschaftlich uninteressant.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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