BGH Urteil vom 21. August 2023, Az. NotZ (BrfG) 4/22, Einspieldatum und Pressemitteilung 23.8.2023. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Das Nebeneinander von Notariaten und Anwatsnotariaten berücksichtigt der BGH.

Rechtlich

„... Die Altersgrenze soll den Generationenwechsel erleichtern und den Berufsstand der Notare verjüngen. Sie ist nach den vom Senat getroffenen Feststellungen zur Erreichung dieses Ziels nach wie vor erforderlich. .... um ein legitimes Ziel im Sinn von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 zu erreichen. Bleiben lebensältere Notare mit gut eingeführten Notarstellen und einem großen Stamm an Urkundsbeteiligten ohne Altersgrenze im Amt, haben jüngere Rechtsanwälte keine hinreichende und planbare Aussicht auf wirtschaftlich leistungsfähige Notariate. Sie werden dann oftmals den erheblichen Aufwand für den Einstieg in den Nebenberuf nicht auf sich nehmen. Der Senat konnte daher nicht feststellen, dass der Gesetzgeber, der 2021 im Hinblick auf den bereits seinerzeit bestehenden Bewerbermangel im Bereich des Anwaltsnotariats einige Verbesserungen beschlossen (§ 48b und § 5b Abs. 3 BNotO), jedoch an der Altersgrenze festgehalten hat, dabei den ihm nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zukommenden Prognose- und Beurteilungsspielraum verletzt hat. Ein angemessener Interessenausgleich wird auch dadurch gewährleistet, dass die Altersgrenze für Notare deutlich über den im Bund und in den Ländern geltenden Pensionsaltersgrenzen liegt und aus dem Amt ausscheidende Anwaltsnotare nicht gehindert sind, den Beruf des Rechtsanwalts weiterhin auszuüben und als Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig zu sein.”

Anmerkung

Das Hauptproblem ist natürlich, dass niemand eingermaßen sicher vorhersehen kann, was er später einmal kann und will. Nur-Rechtsanwälte und insbesondere Großkanzleien tun sich nicht minder schwer. Der Beobachter von außen kann mitunter auch feststellen, dass ihn - zwar Arbeit - jedoch ein glückliches Schicksal ereilt hat. Wenn das Thema nicht zu ernst wäre, stünde hier ein Smiley für die neue geschäftsführende Gesellschafterin und unserer aller Freiheit.