Bundesbezirksgericht für Washington D.C. Kunstwerk "A Recent Entrance to Paradise". Bericht u.a. von golem.

Leitsatz

Ein durch eine Künstliche Intelligenz (KI) generiertes Kunstwerk genießt nach US-amerikanischem Recht keinen Urheberrechtsschutz. 

Der Fall
Geklagt hatte Stephen Thaler, Informatiker und Geschäftsführer von Imagination Engines. Der Kläger hatte für das durch sein KI-System entworfene Kunstwerk »A Recent Entrance to Paradise« Urheberrechtsschutz beim US-Urheberrechtamt beantragt und war damit gescheitert. Eine darauf angestrengte Klage wurde nunmehr ebenfalls abgewiesen.

Rechtliche Begründung

Die zuständige Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass es an einer menschlichen Beteiligung bei der Schöpfung des Werkes fehle. Bei der menschlichen Kreativität handele es sich jedoch gerade um den »Kern der Urheberrechtsfähigkeit«.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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