Immer wieder kann sich ein Erbe keinen Erbschein beschaffen. Vor allem bei Fällen mit Auslandsberührung kommen solche Fälle vor.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein Erbe sein Erbrecht auch mit anderen Beweismitteln nachweisen kann.
Hier können Sie dieses Urteil Az.: V ZR 120/04 einsehen.
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