Nach einem neuen Beschluß des Bundesarbeitsgerichts können Arbeitgeber gefahrlos mit Betriebsräten Vertragsstrafen vereinbaren.
Betriebsräte besitzen keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit. Diesen Grundsatz vertreten das BAG und das Schrifttum seit langem. Aus diesem Grundsatz hat der neue Beschluß abgeleitet, dass Vereinbarungen des Betriebsrats über Vertragsstrafen rechtsunwirksam sind.
Hier können Sie diese Entscheidung Az. 1 ABR 30/03 nachlesen.