Das Landgericht Düsseldorf hat ein Anerkenntnisurteil mit einer interessanten Vorgeschichte erlassen:
Am 23. Mai 2004 haben wir an dieser Stelle über ein Urteil des LG Düsseldorf vom 18. Juni 2003 und das Berufungsurteil des OLG Düsseldorf vom 6. April 2004 berichtet. Beide Urteile entschieden gegen die Vorstellungen der Wirtschaftswoche dazu, welche Zeitschriften in die Gruppe „Wirtschaft/General Interest” eingeordnet werden dürfen.
Für die Wirtschaftswoche wurde, auch nachdem das OLG Düsseldorf sein Urteil erlassen hatte, geworben: „Deutschlands einziges Wirtschafts-Wochenmagazin”.
Eine Abmahnung blieb erfolglos. Deshalb wurde am 18. Oktober 2004 geklagt. Daraufhin erkannte der Verlag den geltend gemachten Unterlassungsanspruch an, ohne dass noch vor Gericht hätte verhandelt werden müssen.
Hier können Sie das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. März 2005, Az.: 12 0 417/04, nachlesen.
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