Heute Früh hat der Bundesfinanzhof bekannt gegeben, dass die 1999 eingeführte Regelung gegen Gemeinschaftsrecht, also gegen EU-Recht, verstößt. Für den BFH ist die Rechtslage so klar, dass er den Fall nicht einmal (erneut) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat.
Wir haben Ihnen das nun vollständig bekannt gegebene Urteil vom 10. Februar hier ins Netz gestellt. Az.: V R 76/03.