Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil entschieden: Umzurechnen ist der Jahresendbetrag, nicht der Quadratmeterpreis.
Der Unterschied hat im entschiedenen Fall 17 % ausgemacht. Die Umrechnung nach dem Quadratmeterpreis ist deshalb so viel günstiger: Es ist auf den nächstliegenden Cent aufzurunden. Die Aufrundung wirkt sich selbstverständlich sehr viel stärker aus, wenn sie sich auf jeden Quadratmeter bezieht und nicht lediglich auf den Jahresendbetrag.
Wir haben Ihnen das Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: III ZR 363/04, hier ins Netz gestellt. Dieses Urteil weist auch auf die gleichlautende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hin.