Die Enthüllungen durch die epd medien, insbesondere durch Dr. Lilienthal, stehen gegenwärtig zum investigativen Journalismus im Brennpunkt. Dr. Lilienthal berichtet über seine Recherchen ausführlich in der neuesten Ausgabe der epd medien vom 1. Juni, 42/2005. Zeitlich abgestimmt stellt Ulrike Kaiser im Magazin „Journalist”, der Zeitschrift des Deutschen Journalistenverbandes, ebenfalls in der derzeit neuesten Ausgabe, am 1. Juni, die Mißstände dar.
In der Tagespresse hat gestern und vorgestern die F.A.Z. besonders eingehend die Verhältnisse beschrieben und analysiert. Die Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wird morgen das Thema wiederum aus anderer Sicht darstellen und am Rande darauf eingehen, ob die ARD hoffte, mit juristischen Mitteln die Recherchen zu stoppen.
Juristisch sind diese Enthüllungen deshalb von besonderer Bedeutung, weil eine „Unternehmensberatung” als Hauptinitiatorin die Recherchen gerichtlich stoppen wollte und zunächst sogar vor dem Landgericht München I erfolgreich war. Das Oberlandesgericht München hat dieses erstinstanzliche Urteil dann jedoch aufgehoben und in einer Leitentscheidung Rechtsgrundsätze zum investigativen Journalismus in Stein gemeißelt. Az.: 6 U 3236/04.
Diese Leitentscheidung ist auch deshalb besonders wertvoll, weil sich selbst hoch qualifizierte, aber mit der Presse weniger vertraute Juristen mit den unentbehrlichen Mitteln des investigativen Journalismus „schwer tun”. Müssen doch die Journalisten oft als „watching dog” ihre wahren Absichten verbergen sowie Beweise mit Mitteln schaffen und sichern, zum Beispiel mit Video- und Tonbandaufnahmen, die nach gängigen Vorstellungen sogar strafbar sind.
Wenn Sie links in die Suchfunktion „Schleichwerbung” eingeben, können Sie die juristischen Einzelheiten nachlesen. Vertreten hat unsere Kanzlei ab der zweiten Instanz, also vor dem OLG München, Dr. Lilienthal und in einem Parallelverfahren ab der ersten Instanz den Unternehmensberater, der Dr. Lilienthal bei den Recherchen unterstützt hat. In diesem Parallelverfahren haben die Gerichte beider Instanzen, also auch schon das Landgericht München I, zugunsten des investigativen Journalismus geurteilt.
Hier können Sie den juristischen Kurzbericht der epd medien nachlesen.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen