Die Medien müssen immer stärker beklagen, dass es allzu einfach ist gegendarzustellen. Es ist allmählich schon gang und gäbe, die Medien mit Gegendarstellungen zu überziehen.
So wird es zur dankenswerten Wohltat, wenn sich Gerichte gegen Bagatellen sträuben; - wie jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 15 U 118/04:
Gewiss war die Darstellung in den hier betroffenen Zeitungsartikeln insoweit falsch, als dort von „polizeilichen Kriminalakten” statt vom (EDV-gestützten) polizeilichen Informationssystem die Rede ist. Diese Ungenauigkeit verliert indessen nahezu jegliche Bedeutung, misst man sie an dem eigentlichen Anliegen des Berichts, der Leserschaft kundzutun, dass ein Polizeibeamter in leitender Funktion sein Amt dazu missbraucht, sich zu privaten Zwecken unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter Informationen aus dienstlichen Quellen zu beschaffen.”
Dieses Urteil hat die Fachzeitschrift AfP schon in ihrer neuesten Ausgabe soeben veröffentlicht.
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