Für die Leser der von uns betreuten Zeitschriften: Wollten Sie für das Alter mit Geldanlagen vorsorgen und stehen Sie nun wegen Verfalls dieser Anlage insofern vor dem Nichts? Dann kann Ihnen ein neues Urteil helfen. Das Thüringer Oberlandesgericht hat geurteilt, Az.: 5 U 693/04:
„Selbst wenn ... Frau P. eine Anlage 'wie bisher' in Aktien gewünscht haben sollte, so hätte es dem Zeugen S. oblegen, diese nicht nur auf die Risiken der genannten Fonds hinzuweisen, sondern eindringlich auch auf das noch hinzukommende Risiko der Anlage des Geldes in einer einzigen Anlageform, nämlich Aktienfonds, und dessen grundsätzlicher Ungeeignetheit als Altersvorsorge für eine 60jährige Frau.”
Hier haben wir Ihnen das Urteil des Thüringer OLG ins Netz gelegt.
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