Die Stiftung Warentest hat schon mehrfach Unterlassungsverfahren gegen Verlage gewonnen, die in unterschiedlicher Weise den Titel „Test” verwendet haben. So überraschend solche Entscheidungen zugunsten „Warentest” selbst für manchen Markenrechtler sein werden und so sehr diese Urteile Markt- und Sozialforscher überraschen, die oft weit länger als „Warentest” täglich, wie es heißt, „Warentests durchführen”, so grundlegend hat jetzt doch einmal die Stiftung Warentest trotz der großen Bekanntheit ihrer Test-Zeitschriften verloren, und zwar bei einer Klage gegen den Titel „Test & Kauf”.
Hier das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg, Az.: 315 0 371/05. Wir haben für Sie dem Urteil Leitsätze vorangestellt.
Auch interessant: Das Landgericht Hamburg hat - siehe unseren Leitsatz 7 - im Anschluss an die neue Rechtsprechung des BGH dem unberechtigt Verwarnten einen Schadensersatz wegen der Kosten zugebilligt, die im Festsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen sind.
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