Das Oberlandesgericht Düsseldorf äußert sich in einem neuen Beschluss vom 15. Juni 2005 zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung im Lesermarkt. Einige Ausführungen können auf die Fusion Springer/ProSiebenSAT 1 ausstrahlen. Das OLG Düsseldorf wäre zuständig, wenn ein Beteiligter eine negative Entscheidung des Bundeskartellamts angreifen würde. Az.: VI-Kart 25/04 (V).
Die Gründe des Beschlusses reichen hin bis zu einem Abschreckungs- und Entmutigungseffekt. Das OLG Düsseldorf gegen Ende seines Beschlusses wörtlich:
„Der beabsichtigte Anteilserwerb hätte entgegen der Auffassung der Beschwerde auch einen Abschreckungs- und Entmutigungseffekt auf (potentielle) Wettbewerber. Hierbei ist auf die Einschätzung und Reaktion der aktuellen und potentiellen Wettbewerber abzustellen. In Anbetracht der überragenden Marktstellung... müssen sie [die Wettbewerber] damit rechnen, dass die Beteiligte zu 1. aufgrund ihrer uneingeschränkten Beherrschungsmöglichkeit auf die Beteiligte zu 2. noch besser als vorher im Zusammenspiel mit den Zeitschriften .. auf vorstoßenden Wettbewerb reagieren kann.”
Zur Bedeutung einer Festigung der Marktstellung legt das OLG Düsseldorf in Ziff. II Nr. 3 seines Beschlusses dar:
„Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ... kann deshalb schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern...” (es folgen Hinweise auf Urteile des Bundesgerichtshofs - unter anderem auf das Urteil Springer/Elbe Wochenblatt I).
Der Rechtsprechungsdienst der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht hat soeben in seiner Ausgabe 11/2005 diesen - noch nicht rechtskräftigen - Beschluss veröffentlicht.
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