Man darf den Fall nicht verschweigen. In München ist ein Strafrechtsprozess geplatzt:
Gericht und Verteidigung waren übereingekommen, dass ein Angeklagter zu 22 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt werden wird. Dann jedoch erklärte der Vorsitzende Richter später, er könne dem Angeklagten doch keine Bewährungsstrafe geben.
Vielleicht nichts Besonderes, wären da nicht zwischendurch einige SMS des Vorsitzenden Richters an die Freundin des Angeklagten gewesen. Einmal:
„Ich küsse Dich in den Tag”.
Und dann machte sich der Vorsitzende - per SMS an die Freundin des Angeklagten - diese Gedanken:
„Guten Morgen Kleine, weißt Du, was mich seit einigen Tagen beschäftigt? Das Problem, dass man Dich auf zweierlei (verschiedene) Weise interpretieren könnte. Er [der Angeklagte] sollte länger eingesperrt werden, damit Du Ruhe hast. Oder sollte er raus und nach Hause zu seiner Frau geschickt werden? Wodurch Du vielleicht auch Deine Ruhe hättest? Letzteres würde in erster Linie bei Dir selbst liegen und wie soll ich den Druck verstehen, den Du aus...”. Und jetzt versagte die Technik.
Der 63-jährige Vorsitzende wurde für befangen erklärt. Am 26. Januar wird in neuer Besetzung verhandelt. Im schlimmsten Fall droht dem Vorsitzenden - so sind eben die Gesetze - lediglich ein Disziplinarverfahren mit einer Gehaltskürzung.
Zum Dezisionismus können Sie sich informieren, wenn Sie links in die Suchfunktion „Dezisionismus” eingeben.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen