Maja Synke Prinzessin von Hohenzollern, geborene Meinert und noch Ehefrau von Prinz Ferfried von Hohenzollern war gleich mit drei verschiedenen Geldentschädigungs-Klagen gegen drei Zeitschriften zu 100 % erfolglos. Eingeklagt hatte sie - teilweise wegen unterschiedlicher Vorgänge - jeweils „mindestens 10.000 € nebst Zinsen”. Denkbar ist, dass die Prinzessin gegen noch mehr Zeitschriften vorgegangen ist.
Gegen die BUNTE verlor sie in einem noch nicht rechtskräftigen Verfahren vor dem Landgericht Berlin, Az.: 27 0 850/05.
Ein BUNTE-Artikel hatte sich mit dem Prinzen und „seinen zwei schönen Frauen” auseinander gesetzt. Die zweite Frau ist bekanntlich Tatjana Gsell. Zum Vergleich gehörte auch ein strafrechtlicher Teil. Erwähnt wurde deshalb ein einst im Jahre 2004 gegen Prinzessin von Hohenzollern eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Eine wahre Tatsachenbehauptung. Gestritten wurde darüber, ob der Prinzessin eine Geldentschädigung dafür zusteht, dass nicht ausdrücklich auf die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens des Jahres 2004 hingewiesen wurde.
Das Landgericht Berlin wies die Geldentschädigungsklage zurück. Wörtlich:
„Von dem Beitrag als solchem geht, auch wenn er die Klägerin nicht als gänzlich unbescholten darstellt, keine soziale Prangerwirkung für die Klägerin aus. ... Der Makel des ehemals gegen sie geführten Ermittlungsverfahrens geht im Übrigen nahezu gänzlich in dem ansonsten die Klägerin huldigenden umfangreichen Beitrag unter...”
In einem Schlussabsatz wiederholt das Gericht seinen Hinweis aus früheren Verfahren: Wer Aufmerksamkeit gewinnt und nutzt, muss eine leichte Beeinträchtigung seines Images im Rahmen eines „Vorteilsausgleichs” hinnehmen.
Über die beiden weiteren, von der Prinzessin verlorenen (Hamburger) Verfahren werden wir demnächst berichten.
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