Hier können Sie die vom Bundesgerichtshof veröffentlichte Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den noch unveröffentlichten, weit reichenden Entscheidungen des Kartellsenats - KZR 33/04 39/03 und 27/05 - nachlesen. Die beiden Kernsätze, die so wohl nur wenige erwartet hatten:
- Der Abonnementvertrieb ist für die Zeitschriftenverleger aus kaufmännischer Sicht eindeutig vorzugswürdig. Die Verlage dürfen diese Vertriebsschiene ganz besonders fördern; - ohne Rücksicht auf Preisbindungsvereinbarungen und kartell- oder lauterkeitsrechtliche Gründe.
- Aus den Wettbewerbsregeln des Zeitschriftenverlegerverbandes lassen sich weder vertragliche noch gesetzliche Pflichten ableiten.
Diese Entscheidungen ergingen speziell zu Kurz-Abos. Nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs werden sie sich jedoch vermutlich insgesamt auf Abonnements und überhaupt generell auf den Vertrieb auswirken.
Diese Entscheidungen bringen, wie wir auch schon früher an dieser Stelle annahmen, eine insbesondere beim I. Zivilsenat erkennbare Tendenz zum Ausdruck: Grundsätzlich entscheidet sich der BGH für die dem Verbraucher - und sei es auch nur auf kurze Sicht - finanziell günstigste Lösung.
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