Befragt wurde der ehemalige Bundesaußenminister unter anderem zu einigen seiner Äußerungen aus dem Jahre 1977. Gegenstand des Rechtsstreits sind die Jahre von 1972 bis 1975/1976. 1977 hatte sich Joseph („Joschka”) Fischer in AUTONOMIE 2/1977 rückblickend zu seiner nun im Jahre 1977 neuen Überzeugung geäußert, dass die Bewegung „aus der Sackgasse des MILITANTISMUS rauskommen” muss. Die Schrift in Großbuchstaben entspricht - in allen Zitaten - dem Original, stammt somit vom Bundesminister a. D.
In AUTONOMIE 2/1977 hat Joschka Fischer gefragt und zum bewaffneten Kampf festgestellt (Hervorhebung vom Verf. dieser Zeilen):
„Und was wird dann aus unserem Allerheiligsten, dem BEWAFFNETEN KAMPF, was stimmt noch an jener revolutionären Hauptweisheit, dass die Revolten in den Metropolen ... eine bewaffnete sein wird, dass nur so die Bourgeoisie vertrieben und die FRÖHLICHE ANARCHIE entstehen wird?”
Befragt wurde Joschka Fischer weiter zu seiner Aussage - ebenfalls in Autonomie 2/1977 veröffentlicht:
„Es ist unser und mein dunkelstes Kapitel ... Notwendigkeit sich zu wehren, sich zu schlagen, da wurde dann leicht auch, ja, die LUST am Schlagen draus, ein tendentiell sadistisches Vergnügen, auch wenn's ein Bulle war.”
Unmittelbarer Anlaß für die Befragung zu diesen Äußerungen war:
In einem Prozess wird darüber gestritten, ob FOCUS zu Fischers „engstem Freund und mehrfachen Trauzeugen” Ralf Scheffler äußern durfte, dass er [Scheffler] „bei der Putzgruppe als passionierter Schläger galt”.
Bemerkenswert ist an diesen Äußerungen auch, dass Joschka Fischer im Plural schrieb, also nicht nur für sich allein.
Aus Joschka Fischers Antworten konnte sich nun ergeben, dass Scheffler als Fischers Gesinnungsfreund als passionierter Schläger galt. Ob die Beweisaufnahme dieses Ergebnis erbracht hat, wird das Gericht entscheiden.
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