Das Landgericht Koblenz hat in einem neuen Urteil Az.: 13 0 2/06 Erklärungen seziert. Freunde der Argumentation mit dem Eindruck von Erklärungen werden über dieses Urteil nicht erfreut sein. Ein Mediziner hatte eine Gegendarstellung durchgesetzt:
”Diese Behauptung ist unrichtig. Ich habe eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung für die Coloskopie.” Und:
”Auch diese Behauptung ist unrichtig. Ich darf auch in Fällen eine Coloskopie übernehmen, in denen der Patient von einem Vertragsarzt überwiesen wurde, der lediglich Gastroskopien durchführt.”
Ein anderer Mediziner äußerte zu dieser Gegendarstellung in einem Leserbrief, es seien „in Form von Gegendarstellungen in der örtlichen Presse falsche Behauptungen aufgestellt” worden.
Der erste, also der gegendarstellende Mediziner beantragte eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung und bekam vom LG Koblenz im Urteil Az.: 13 0 2/06 Recht. Die Kernaussagen dieses Urteils:
-- Wer erklärt, er habe eine Ermächtigung sagt nicht, „er habe eine uneingeschränkte Ermächtigung”.
-- „In Fällen” ist von „in allen Fällen” zu unterscheiden.
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