Auf dem Foto war der Ex-Freund „Oliver G.” mit Kathi B., der angeblich Vergewaltigten, zu sehen. In dem Artikel stand unter anderem zu lesen, dass Kathi B. Konsumentin von harten Drogen gewesen ist.
Das Amtsgericht Frankfurt wies dennoch eine Geldentschädigungsklage ab. Az.: 32 C 3304/05 - 84. Die Begründung:
„... Jedoch zeigt das Bild den Kläger bei einer normalen alltäglichen Begebenheit bei einem Diskothekenbesuch. Das Bild wurde mit seiner Zustimmung aufgenommen, wobei er nicht in die hiesige Veröffentlichung eingewilligt hatte. Über den Hinweis, dass der Kläger der Ex-Freund der Kathi B. ist, hinaus wird er mit dem Vergewaltigungsprozess nicht in einen Zusammenhang gebracht. Allein dieser Hinweis, der entgegen der Ansicht des Klägers keinen Eingriff in seine Intimsphäre darstellt, ist nicht geeignet, seinen Ruf derart nachhaltig zu schädigen, dass von einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen sein könnte.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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