Auszug aus einer soeben in den Neuen Wirtschafts-Briefen 14/2006 erschienen Abhandlung, Seite 1148:
"Wegen einer frühzeitigen Errichtung einer eindeutigen Verfügung von Todes wegen ist noch kein Mensch früher gestorben (vgl. Groll, ZEV 2006 S. 1)."