Das außergewöhnlich umfangreiche Urteil des Landgerichts München I, Az.: 33 0 247881/04, bietet einen Hinweis nach dem anderen zur Rechtmäßigkeit von Koppelungsangeboten selbst marktmächtiger Unternehmen. Wenn Sie klicken, finden Sie - dem Urteil vorangestellt - unsere Zusammenfassung des Urteils in Leitsätzen.
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