Fronleichnam wird In Bayern und Baden-Württemberg ebenso wie in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie teilweise in Sachsen und Thüringen gesetzlich gefeiert.
Auszug aus dem „Ökumenischen Heiligenlexikon” zum „Hochfest des Leibes und Blutes Christi”:
„Wichtig wurde das Fest und die Prozession erst nach dem Konzil von Trient als eine antiprotestantische Demonstration der katholischen Auffassung, dass allein die römisch- katholische Kirche die Verfügung über die Eucharistie habe.”
Bauernregel: „Wieviel Tage vor Fronleichnam Regen, soviel Tage hinterher.”
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