Das Bundespatentgericht hat in einer gegen die „freundin” gerichteten Klage auf Löschung der Wortmarke „FREUNDIN” eine Reihe von Grundsätzen herausgearbeitet, die auch für andere Verfahren interessieren werden. Sie betreffen insbesondere die Unterscheidungskraft.
Wir haben die Ausführungen des Bundespatentgerichts in Leitsätzen zusammengefasst und dem Beschluss, Az.: 27 W (pat) 224/04, vorangestellt.
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