„Das Gleichbehandlungsgesetz (früher: Antidiskriminierungsgesetz) enthält trotz geplanter Nachbesserungen handfeste Widersprüche, kritisieren Experten. ... 'Unklarheiten' beklagt auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall. So legt das Gesetz fest, dass es im Kündigungsschutz nicht zur Anwendung komme. Wenige Paragrafen später erlaubt es aber, dass das Alter bei betriebsbedingten Kündigungen berücksichtigt werden kann.”
Quelle: Der FOCUS in der Ausgabe von morgen unter der Überschrift: "Für die Rätselecke im Gesetzesblatt".