Nach dem Feiertagsgesetz ist in bayerischen Gemeinden "Mariä Himmelfahrt" dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung dieser Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt. Maßgeblich ist gegenwärtig die letzte Volkszählung zum Stichtag 25. Mai 1987. München hatte damals 1.185.421 Einwohner, darunter katholisch 687.119. Insgesamt hat Bayern 2.056 Gemeinden, 1.700 mit überwiegend katholischer Bevölkerung.