Die Urteile zu Kollisionen zwischen Ski- und Snowboard-Fahrern mehren sich. Am 7. Januar 2006 haben wir über ein Urteil des Landgerichts Bonn Az.: 1 0 484/04 zur Verteilung der Ersatzansprüche berichtet. Ein Urteil des Landgerichts Traunstein, Az.: 3 0 50/94, haben wir ebenfalls bereits veröffentlicht. Es stellt fest, dass die Skifahrerin, die am Rand stehen geblieben ist, im entschiedenen Fall kein Verschulden traf, wohl aber den Snowboarder.
Stets geht es bislang um die Anwendbarkeit der Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (Oberlandesgerichts Brandenburg Az.: 6 U 64/05 ergänzt diese Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der FIS-Regeln, und zwar als Gewohnheitsrecht in allen Alpenländern. Auch dieses Urteil betrifft eine Kollision zwischen Ski- und Snowboardfahrer.
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