Der FOCUS hatte völlig korrekt berichtet:
„Die BaFin prüft, ob Führungskräfte wie Ex-Chef ... Firmenkonten nutzten.”
Der Ex-Chef wollte gegendargestellt haben:
„Zu keinem Zeitpunkt habe ich Firmenkonten ... genutzt.”
Das Landgericht München I hat in seinem Beschluss Az.: 9 0 19507/06 klar zugunsten des FOCUS entschieden:
„In der Erstmitteilung ... wird lediglich über eine Prüfung der BaFin Berichtet. Dass eine solche Prüfung erfolgt, wird aber vom Antragsteller nicht bestritten.”
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