Das Oberlandgericht Düsseldorf hat in einem rechtskräftigen Urteil eine Irreführung verneint; Az.: I-20 U 188/05. Eine Kanzlei bildete in ihrem Internetauftritt ein Schloss ab. Es ergab sich jedoch aus den Umständen, dass die Kanzlei nicht im Schloss residiert, sondern in der Nähe des Schlosses arbeitet.
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