Schon öfters wurde die Streitfrage zur Rechtmäßigkeit der telefonischen Markt- und Sozialforschung ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen zugunsten der Markt- und Sozialforscher entschieden. Ein neues Urteil des Amtsgerichts Frankfurt a. M. ragt jedoch weit heraus. Es muss die Herzen der seriösen Forscher vor Freude und Hochachtung vor einer Richterin höher schlagen lassen. Wir haben dieses Urteil in Leitsätzen zusammengefasst und dem Urteil, Az.: 32 C 1115/06, vorangestellt.
Anlass für dieses Urteil war ein absurder Fall, nämlich:
Einerseits verlangte ein Rechtsanwalt, nicht mehr angerufen zu werden; andererseits wollte dieser Anwalt verbieten, dass seine Telefonnummern in eine Sperrdatei aufgenommen werden. Somit: Anrufverbot und Verbot sicherzustellen, dass nicht mehr angerufen wird. Gelohnt hat sich dieser „Geniestreich” nicht. Offen ist die Frage nach der Persönlichkeit dieses Rechtsanwalts.
Auch Direktmarketer werden dieses Urteil mit Gewinn lesen.
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