Die jüngste Abhandlung zu den erst vor kurzem im Volltext veröffentlichten Urteilen ist in der neuen WRP 3/2007 unter dem Titel erschienen: „Das Regenwaldprojekt - Zum Abschied von der Fallgruppe der gefühlsbetonten Werbung”.
Wie ist es möglich, dass die Meinungen zu diesen Urteilen so verhältnismäßig stark auseinander gehen? Wie erklärt es sich, dass zuvor Gerichte so ganz anders entschieden haben? Was ist für andere Fälle aus diesen Urteilen herauszulesen?
Das Hauptproblem rührt daher, - meint der Verfasser dieser Zeilen:
Die Urteile stellen durchgehend darauf ab, wie „der Verbraucher”, „das Publikum” und „ein verständiger Verbraucher” auffasst und eingestellt ist. Ein Kernsatz lautet:
„Die freie Entscheidung des Verbrauchers wird regelmäßig nicht dadurch gefährdet, dass seine Kaufentscheidung nicht aus ausschließlich wirtschaftlichen Überlegungen, sondern auch auf der Möglichkeit beruht, sich durch die vom Unternehmer versprochene Förderung eines Dritten mittelbar für das damit verbundene Ziel zu engagieren.”
Aber: Der eine Verbraucher verhält sich so und ein anderer eben gerade anders; der eine fasst so, der andere fasst gegenteilig auf. Die Unterstellung „der Verbraucher” fasse schlechthin so auf, also alle Verbraucher seien gleich eingestellt und würden sich gleich verhalten, stimmt nicht.
Die Wirklichkeit ist anders, nämlich pluralistisch.
Das heißt, wer anders als die Richter des I. Zivilsenats auffasst, wird nicht so recht überzeugt werden können, solange keine repräsentativen Zahlen vorliegen.
Hier können Sie das Urteil Az.: I ZR 33/04 Regenwaldprojekt I sowie das Urteil I ZR 97/04 Regenwaldprojekt II nachlesen.
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