Rechtsanwälte verhalten sich ja stets korrekt und haben auch vor dem Finanzamt gar keine Geheimnisse. Aber es geht darum, wie unterschiedlich Datenschutz zugestanden wird.
Üblich ist, dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten größte Bedeutung zuzumessen.
Aber nicht, wenn die Finanzbehörden etwas wünschen. Der Bundesfinanzhof wendet die Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: VII R 46/05, nachlesen.
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