Das Bundesarbeitsgericht hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, Az.: 10 AZR 181/06. Sie wurde gestern im Volltext bekannt gegeben.
Das Urteil gibt einen instruktiven Überblick über die Fragen zur Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen, - beginnend mit der Bindung an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung bis hin zur Anerkennung des Motivs, künftige Betriebstreue zu honorieren.
Für den Fall, dass Mitarbeiter wegen eines Betriebsübergangs ausscheiden, legt das Urteil dar:
Der Umstand, dass der Kläger und die übrigen zu L. übergegangenen Kollegen es nicht zu vertreten haben, dass sie die Beklagte verlassen und daher nicht mehr in der Lage sind, Betriebstreue zu erbringen, zwingt die Beklagte nicht dazu, die Leistung auch diesem Personenkreis zu gewähren.