Wie geht das?
Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, ehe die Schutzschrift bei Gericht eingeht, waren die Kosten der Schutzschrift zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich. Dies gilt nach einem gestern im Volltext veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Abgemahnte von der Rücknahme des Antrags nichts wusste. Az.: I ZB 39/06.
Wurde jedoch der Auftrag zur Einreichung einer Schutzschrift vor Rücknahme des Antrags erteilt und wurde begonnen zu informieren, dann ist eine 0,8-fache Verfahrensgebühr angefallen und zu erstatten. So entschieden hat der BGH in demselben Beschluss.
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