Das Landgericht München I untersagte unter Az.: 33 0 9805/07 einer anderen Zeitschrift, „LEICHTER LEBEN” als Titel einer Rubrik zu verwenden, in der Tipps für den Alltag gegeben werden. Beantragt wurde die einstweilige Verfügung sowohl werktitel- als auch wettbewerbsrechtlich. Die Rubrik „LEICHTER LEBEN” führt die freundin schon seit der Jahresmitte 2005 in jedem Heft. Gelegentlich wird LEICHTER LEBEN als unabhängiger Beihefter der Zeitschrift beigelegt. Zudem wurden mit Priorität Juni 2005 zwei Marken eingetragen.
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