Ob die meisten Juristen das Unterlassungsklagengesetz überhaupt kennen? Jedenfalls: Seiner Entstehungsgeschichte und seinem Wortlaut nach drängt sich nicht gerade auf, aus diesem Gesetz grundsätzlich einen Auskunftsanspruch jedes einzelnen Verbrauchers, dem unverlangt eine Werbe-SMS zusandt worden ist, abzuleiten.
Der BGH wendet Mitteilung der Pressestelle Nr. 106/2007 zu dem noch nicht veröffentlichten Urteil Az.: I ZR 191/04.
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