Das Deutsche Patent- und Markenamt hat nun mit einem Beschluss Az.: 395 36 109.5/12 die AUDI-Erinnerung gegen die Entscheidung der Markenstelle vom 15. Juni 2005 zurückgewiesen.
Bejaht wurde die Verwechslungsgefahr zwischen den identischen Marken „FOCUS” aufgrund der Ähnlichkeit der Waren „Sicherheitssysteme für Kraftfahrzeuge” der AUDI-Marke und der Waren „Übertragung von Signalen” der Marke des Focus Magazin Verlages.
Das Deutsche Patent- und Markenamt bestätigte, dass es sich bei der „Übertragung von Signalen” nicht nur um eine Dienstleistung, sondern auch um ein Übertragungsgerät und damit eine Ware handelt. Die „Übertragung von Signalen” ist - so das Amt - wesensbestimmend für „Sicherheitssysteme für Kraftfahrzeuge”, so dass eine Gefahr von Verwechslungen der zu vergleichenden Marken zu erwarten ist.
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