So klar drückt sich Heribert Prantl in einer Kolumne im soeben erschienen Heft 3 der PUBLIZISTIK - Viertelsjahreshefte für Kommunikationsforschung aus. Der Titel: „Innere Sicherheit contra Pressefreiheit. Warum der Artikel 5 Grundgesetz der Restaurierung bedarf”.
Die Kolumne schließt: „Vor 175 Jahren hat der Staat Druckerpressen versiegelt. Heute gilt es, die Versiegelung von Informationsquellen zu verhindern.”
Was Prantl zum Wert der Pressefreiheit in der Auseinandersetzung um die innere Sicherheit ausführt, gilt sinngemäß auch für die Pressefreiheit zur sozialen Kontrolle der Prominenten und die Realitätsvermittlung durch die Medien.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen