Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt zu einem Rechtsstreit über eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung einen niedrigen Streitwert festgesetzt, nämlich 900 €.
Begründet hat das OLG seinen Beschluss, Az.: I 20 W 15/07, gegenüber den sonst üblichen 5.000 bis 25.000 € damit:
Maßgeblich sei in dem entschiedenen Fall, dass der Markt groß sei und viele Unternehmen am Markt teilnehmen. Bei diesen Verhältnissen wirke sich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung allenfalls zufällig aus.
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