Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt im neuen Heft der „Zeitschrift für Rechtspolitik”:
„Der Satz 'Im Namen des Volkes' bedeutet für mich Mahnung, die richterliche Entscheidungskompetenz in Respekt vor dem Volkssouverän auszuüben.”
Mehr offenbar nicht.