Jeder Anwalt kennt den Satz: Wer wie ein Sozius auf dem Briefkopf ausgewiesen wird, haftet wie ein Sozius.
Nach diesem Grundsatz verlangte eine Computerfirma von einer angestellten Rechtsanwältin 2.657 Euro für die Lieferung eines PC und die Reparatur eines defekten Servers. Aber, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil von gestern:
Die Rechtsfigur der Scheinsozietät dient nur dazu, das Vertrauen der Mandanten zu schützen. Deshalb haften angestellte Rechtsanwälte nicht für anwalts-untypische Verbindlichkeiten der wirklichen Sozien aus Materialbestellungen und aus Reparaturen.
Im Volltext liegt das Urteil noch nicht vor, wohl aber eine Mitteilung der Pressestelle. Das Aktenzeichen des Urteils: VIII ZR 230/07.
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