Wir zitieren - erlaubt - aus einer bei uns eingegangenen E-Mail-Anfrage:
„Vis-à-vis wohnt der Rechtsanwalt Dr. ..., der uns seit Jahren schikaniert. Nach einem beleidigenden Schreiben des Rechtsanwalts habe ich schriftlich reagiert. Anlass war die Tatsache, dass meine Frau sich eines Nachts umzog und mich rief, weil der Rechtsanwalt gegenüber auf dem Balkon stehend, mit einem Fernglas bewaffnet, in das Zimmer meiner Frau schaute. Gegen diesen Eingriff in unsere intimste Privatsphäre habe ich mich verwahrt. Dabei schrieb ich, dass ich mir ein derartiges Verhalten verbitte, auch wenn ich aufgrund der häuslichen Situation des Rechtsanwalts seine Verhaltensweise verstehen könne. Wie stehen meine Chancen in dem gegen mich gerichteten Privatklageverfahren? Ist ggf. eine Widerklage wegen Beleidigung meiner Person und der meiner Frau (sexuelle Belästigung) sinnvoll und hat sie ggf. Aussicht auf Erfolg?”
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