Die Presse berichtet zur Zeit darüber, dass sich BUNTE markenrechtlich mit zwei einstweiligen Verfügungen durchgesetzt hat. w&v titelt: „In der Münchener Arabellastraße 23, dem Sitz der Burda People Group, reagiert man derzeit empfindlich auf Angriffe auf die Verlags-Cashcow 'Bunte'.
”Eine Verfügung erging gegen Zeitschriften unter der Bezeichnung „BUNTE FREIZEIT”. Entschieden hat das Landgericht München I unter dem Az. 33 O 7736/08. Der betroffene Verlag erklärte gegenüber dem Kontakter „er werde alle Rechtsmittel einlegen: 'Wir gehen da gerne über alle Instanzen, auch über die europäische Schiene wegen wettbewerbsverzerrender Marktabschottung' ”.
Die zweite Verfügung verbietet Zeitschriften unter der Bezeichnung „MEINE BUNTE WOCHE”. Verfügt hat wiederum das Landgericht München I. Dieses Mal unter dem Aktenzeichen Az. 33 O 6300/08. Die "MEINE BUNTE WOCHE" hat der Bauer-Verlag, nachdem eine Ausgabe erschienen war, wieder vom Markt genommen.
Für BUNTE wurden die Anträge insbesondere mit Verwechslungsgefahr begründet. Die zitierte Erklärung des unterlegenen Verlages, er wolle „auch über die europäische Schiene wegen wettbewerbsverzerrender Marktabschottung (sic!) gerne über alle Instanzen gehen”, verdeutlicht eine weitere Anspruchsgrundlage, wie zumindest Markenrechtler unschwer erkennen.
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