„Expansion von ARD und ZDF nicht mit Europarecht zu vereinbaren”, so titelt heute die F.A.Z. auf der ersten Seite zu einem von ihr mit Kommissarin Reding geführten Interview.
Aufgrund dieses höchst bedeutungsvollen Interviews, das Sie unter www.faz.net.de/reding nachlesen können, werden die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 12. Juni den bis jetzt vorliegenden Entwurf gravierend nachbessern müssen.
Warum der Entwurf zu einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages bislang europarechtswidrig ist und auch gegen die deutsche Verfassung verstößt, legt der Verf. dieser Zeilen in der gestern verschickten Druck-Ausgabe von epd medien dar.
In diesem in epd medien veröffentlichten Beitrag wird auch eine verfassungs- und europarechtskonforme Regelung vorgeschlagen:
„In den grundrechtlich umhegten Freiheitsbereich der privaten Inhalteanbieter darf in der Regel nicht eingegriffen werden. Demnach sind insbesondere gebührenfinanzierte digitale, presseähnliche Textdienste grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abgrenzung zum gebührenfinanzierten Rundfunk erfolgt abwägend in der Weise, dass die Sender im Internet rundfunkähnliche Dienste anbieten dürfen.”
Über diesen Formulierungsvorschlag des Verf. dieser Zeilen hat bereits Michael Hanfeld in der F.A.Z. vom 28. Mai auf Seite 37 ausführlich berichtet.
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