Der Zeitschriftentitel LISA ist durch mehrere beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragene Wortmarken abgesichert. Das HABM hat nun aufgrund eines Widerspruchs aus diesen LISA-Marken in seinem Beschluss Az.: B 1 033 663 die nahezu vollumfängliche Löschung einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung ELISA wegen Verwechslungsgefahr angeordnet.
Das HABM berücksichtigte bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr wie üblich alle in Betracht kommenden Faktoren, im Wesentlichen die drei Faktoren Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft der älteren Marke LISA. Es gelangte zu dem Ergebnis, dass eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Art. 8 Abs. 1 b) GMV zwischen LISA und ELISA besteht. Das Amt sinngemäß:
Ausgehend von einer zumindest durchschnittlichen Kennzeichnungskraft und der weitgehenden Waren- und Dienstleistungsidentität bzw. -ähnlichkeit existiert auch eine hochgradige Zeichenähnlichkeit. Die Wortmarken ELISA und LISA sind visuell und akustisch hochgradig ähnlich. In konzeptioneller Hinsicht wird von den deutschen Verkehrskreisen mit beiden Zeichen der gemeinsamen Wortstamm ELISABETH assoziiert.
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