Das Landgericht Berlin hat in zwei gleichlautenden Urteilen, Az.: 27 0 112/08 und 27 0 111/08, zugunsten BUNTE entschieden. Obwohl BUNTE gewonnen hat, ist das Urteil nicht pressefreundlich. Beachtlichen Argumenten ist das LG nicht gefolgt. Erst ein neues Interview des Fußballers hat das Gericht umgestimmt. Das LG Berlin hat angenommen:
1. Zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs trägt wohl kein Bericht bei, der detailliert beschreibt, dass der Fußballer seine Zelte abbricht, sich von seiner Freundin getrennt hat, sein Haus verkauft und die Stadt verlässt.
2. Zugunsten des Fußballspielers will das Gericht berücksichtigen, dass er schon vor fast einem Jahr seine Karriere beendet hat (und noch jeder Fußballinteressierte sich sehr gut an den Profi erinnert und an seinem Schicksal teilgenommen hat).
3. Dass der Kläger sich während seiner Zeit als aktiver Profi des Öfteren gegenüber den Medien geäußert hat, ist, so das Gericht, grundsätzlich unerheblich, weil die Sachlage seinerzeit anders war.
4. Im entschiedenen Fall sprach nach Ansicht des Gerichts nicht für die Presse, dass der Spieler anlässlich seines Rücktritts ein Interview gegeben und in ihm erwähnt hat, er werde sich um seine kleine Familie kümmern.
5. Erst ein neues Interview änderte die Sach- und Rechtslage, auch wenn dieses neue Interview erst nach dem angegriffenen Artikel gegeben wurde. „Angesichts dieser [doch sehr persönlichen neuen] Mitteilungen fällt es schwer nachzuvollziehen, dass der Kläger sich durch die angegriffenen Äußerungen in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt.”
Anmerkung: Zwei gleichlautende Urteile sind deshalb ergangen, weil den Artikel zwei Autoren verfasst hatten und der Spieler-Anwalt für seinen Mandanten gegen jeden Autor gesondert geklagt hatte.
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