Seit Freitag liegt das BGH-Urteil Az.: I ZR 159/05 - afilias.de im Volltext vor. Unter anderem legt der I. Zivilsenat unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung dar:
„... Anders verhält es sich allerdings, wenn es dem Domaininhaber wegen Rechtsmissbrauchs versagt ist, sich auf seine Registrierung des Domainnamens zu berufen. So verhält es sich insbesondere dann, wenn der Domaininhaber den Domainnamen ohne ersthaften Benutzungswillen in der Absicht registrieren ließ, sich diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen.
Wenn Sie links in die „Suche” eingeben: „freundin domaingrabbing” finden Sie das wohl erste oberlandesgerichtliche Urteil zum Domaingrabbing im Pressebereich. Die Zeitschrift „freundin” hat vor 10 1/2 Jahren, am 2. Januar 1998, beim OLG München Recht bekommen, Az.: 6 U 4798/97.
Anmerkung: Die Entscheidungsgründe enthalten eine Vielzahl von Hinweisen zu dem Thema - so der Leitsatz:
„Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain '.de' registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat.”