DIE ZEIT hat in ihrer Nr. 44/2006 vom 26. 10. 2006 auffällig freundlich und vertraut über Günter Jauch und dessen Frau sowie deren Anwalt berichtet. Unter anderem:
„Die Klageschriften der Jauchs addieren sich in der Kanzlei ihres Anwalts ... bereits auf 1,50 Meter. Aber die jüngste ist anders. Sie ist brisant, weil das Ehepaar einen Musterprozess führen will, in dem Dorothea Sihler nicht nur Schmerzensgeld verlangt, sondern auch den Marktwert der Bilder. ... Hätte das Erfolg, könnte es das Kräfteverhältnis zwischen zwei Grundrechten, der Pressefreiheit und dem Recht auf Privatleben, verändern. Zugunsten der Privatsphäre. ...”.
Also: Wohlwollender Pressebericht zugunsten eines Journalisten (Jauch) nicht gegen, sondern für eine weitere Einschränkung der Pressefreiheit.
Der Anwalt wies auf seiner Kanzleihomepage unter anderem darauf hin, DIE ZEIT berichte in diesem Artikel ”über neue Berechnungsmethoden des Schadensersatzes für die Betroffenen”.
Über die Auseinandersetzung wurde dann allgemein in den Medien berichtet und diskutiert.
Gestern hat das Hanseatische Oberlandesgericht in zweiter Instanz diesen „Musterprozess” verhandelt und gleich noch gestern in einem Urteil mit dem Az.: 7 U 11/08 die Klage (der Ehefrau) „vollen Umfangs abgewiesen”. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Geklagt hatte die Ehefrau schließlich am 12. Februar 2007 auf 250.000 Euro Bereicherungsausgleich für den Marktwert eines von BUNTE veröffentlichten Hochzeitsfotos (Klageschrift: „Das von der Beklagten veröffentlichte Foto besitzt für sich genommen einen objektiven Marktwert, der konkret auf 250.000,00 Euro zu bemessen ist”). Daneben forderte sie mit der Klage „eine Geldentschädigung [als Ersatz für immateriellen Schaden], deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, die jedoch mindestens 75.000 Euro ... betragen sollte” sowie Unterlassung der Veröffentlichung einiger „Bildnisse der Klägerin”.
Im Volltext, also mit schriftlicher Begründung, liegt das Urteil noch nicht vor. Es ist gut möglich, dass sich das Gericht zur sog. Lizenzgebühr überhaupt nicht äußert und nur erläutert, dass und warum die Publikation rechtmäßig ist. Zur Rechtmäßigkeit wird wird die schriftliche Urteilsbegründung voraussichtlich eingehend darlegen, dass sich die von Jauch gewünschte Nachrichtensperre zur Hochzeit nicht halten lässt. Wir werden weiter berichten und, wenn es die Urteilsbegründung zulässt, die Pubnlikation zeigen.
Wenn Sie links bei „Suche” eingeben: „Lizenzgebühr” finden Sie weitere Informationen zu dem Thema: Geld für den Marktwert.
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