Vorbild ist schön; aber nicht in dieser Weise: Nachdem freundin erst soeben gegen die Rewe-Zeitschrift Laviva einschreiten musste, sah sich der Verlag gezwungen, gestern am Nachmittag eine einstweilige Verfügung gegen den Titel „Meine beste Freundin” zu erwirken: Landgericht München I, Az.: 33 0 18402/08. Hier können Sie die Rechtsausführungen der Antragsschrift nachlesen.
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